alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

xxx

RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaMindest Mitgliederzahl - wieviel Leute muss man mindestens haben?15 Beiträge
AutorHelm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern772282
Datum06.09.2013 15:17      MSG-Nr: [ 772282 ]4670 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Kevin S.Mich würde mal interessieren ob es eine klar definierte Untergrenze gibt was die Mitgliederzahl einer Feuerwehr angeht?
(für Bayern) Ja:

Verordnung zur Ausführung
des Bayerischen Feuerwehrgesetzes
(AVBayFwG)

§ 4
Stärke

(1) 1 Die Stärke einer Freiwilligen Feuerwehr oder einer Pflichtfeuerwehr richtet sich nach der Größe des von ihr zu schützenden Gebiets und nach den dort vorhandenen Gefahren. 2 Die Geräte sollen mindestens dreifach besetzt sein.

(2) 1 Die Mindeststärke einer Freiwilligen Feuerwehr oder einer Pflichtfeuerwehr ist eine Gruppe in dreifacher Besetzung. 2 In Ausnahmefällen kann die Mindeststärke auf die zweifache Besetzung beschränkt werden

MkG Helmut

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

2.467


Mindest Mitgliederzahl - wieviel Leute muss man mindestens haben? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt