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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaMindest Mitgliederzahl - wieviel Leute muss man mindestens haben?15 Beiträge
AutorRain8er 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein772294
Datum06.09.2013 17:07      MSG-Nr: [ 772294 ]3934 x gelesen

Moin,

in Schleswig-Holstein gilt die folgende Tabelle aus dem Organisationserlass Feuerwehren

Mindeststärke

Wird die Gesamtstärke um mehr als ein Drittel unterschritten, muss die Aufsichtsbehörde die personelle Leistungsfähigkeit überprüfen.

Viele Grüße

Rainer

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