Geschrieben von Lars T.Ja mal ehrlich, wer von uns wäre da nicht drauf reingefallen:
ganz ehrlich:
Irgendwann werden zumindestens die Kräfte ohne Atemschutz gemerkt haben "sieht aus wie Brandrauch, rieht aber nicht so!".
Das ändert allerdings nichts daran, dass die Feuerwehr trotzdem die Quelle des Nebels finden und ggf. abstellen muss, und dass bis zur genauen Klärung des Sachverhalts Maßnahmen in vernebelten Gebäudeteilen erstmal nach den Regeln des Innenangriffs durchgeführt werden müssen.
Was mich allerdings etwas wundert ist, dass man ganz selbstverständlich vom vorliegen eines kostenpflichtigen Einsatzes ausgeht "weil ja das Theater für die Nebelmaschine verantwortlich ist".
Wenn das hier noch die aktuelle Rechtsgrundlage ist, dann ist in Bremen (im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern) ein Einsatz nicht nur bei Vorsatz, sondern schon bei grober Fahrlässigkeit kostenpflichtig. Dieser muss dann allerdings doch auch wirklich erstmal vorliegen (und beweisbar sein)?!
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