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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaArbeitszeitverordnungen der Länder9 Beiträge
AutorOlf 8R., Freiberg / Sachsen772751
Datum13.09.2013 08:27      MSG-Nr: [ 772751 ]2178 x gelesen

Geschrieben von Bach R.Ich denke meine Fragestellung ist klar und strukturiert.

Ist sie.

Geschrieben von Bach R.Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind inhaltlich in den verschiedenen Bundesländern fast deckungsgleich.

Schön, dann wäre das ja geklärt.

Geschrieben von Bach R.Es sollte für einen Einsatzbeamten möglich sein, die Punkte 1 bis x einzeln zu beantworten.

Kritik und als solche verstehe ich das ist eine sehr gute Sache...solange sie von mir kommt!!!

Die Punkte 1-x werden im vorgegebenen rechtliche Rahmen eingehalten und durchgesetzt. Darüberhinausgehende Absprachen, Dienstanweisungen etc. sind nicht vorhanden.

VLG

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