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Thema | Ist das eine satzungsgemässe Aufgabe eines Feuerwehrvereins? | 43 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 773056 | ||
Datum | 17.09.2013 19:41 MSG-Nr: [ 773056 ] | 7852 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Thomas B. Ich hab an meinem KFZ auch unbedingt eine 112-Nummer. Ich vermute Du redest von einem Wunschkennzeichen ? Die besagte Feuerwehr hat ja kein Wunschkennzeichen gewollt sondern ein Kennzeichen das der "alte" Landkreis, also vor der Gebietsreform, hatte. Diese Ummeldungen sind für Otto Normalverbraucher normalerweise teurer als "nur" die Reservierung eines Wunschkennzeichens, im Falle der von mir erwähnten FF LEonberg z.b. 26,80 reine Gebühren für die Ummeldung plus 12,80 für das Wunschkennzeichen plus das Blech. Gruß Andi | ||||
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