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Thema | Ist das eine satzungsgemässe Aufgabe eines Feuerwehrvereins? | 43 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 773059 | ||
Datum | 17.09.2013 20:00 MSG-Nr: [ 773059 ] | 7752 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas R. Diese Ummeldungen sind für Otto Normalverbraucher normalerweise teurer als "nur" die Reservierung eines Wunschkennzeichens, im Falle der von mir erwähnten FF LEonberg z.b. 26,80 reine Gebühren für die Ummeldung plus 12,80 für das Wunschkennzeichen plus das Blech. Die neuen FZ-Papiere (Brief und Schein rsp. Teil 1+2) sind nicht nötig ? Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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