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Thema | Ist das eine satzungsgemässe Aufgabe eines Feuerwehrvereins? | 43 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 773178 | ||
Datum | 18.09.2013 20:53 MSG-Nr: [ 773178 ] | 7099 x gelesen | ||
Geschrieben von Anton K. ch glaube, da irrst du etwas. Nein er irrt nicht. Rechtlich ist ein bayerischer Feuerwehrverein kein Förderverein und hat deshalb, obwohl er gemeinnützig ist, andere Möglichkeiten und Freiheiten. Z. B. kann man seine Weihnachtsfeier oder den Kameradschaftsabend satzungsgemäß durchführen. Die Fördervereine in anderen Bundesländern haben meistens das Problem, das er die falschen Mitglieder, nähmlich die Feuerwehrleute hat und sich deshalb nicht so einfach selbst feiern darf, da er sich bereichert. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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