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Landesfeuerwehrverband
RubrikSonstiges zurück
ThemaIst das eine satzungsgemässe Aufgabe eines Feuerwehrvereins?43 Beiträge
AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW773178
Datum18.09.2013 20:53      MSG-Nr: [ 773178 ]7099 x gelesen

Geschrieben von Anton K.ch glaube, da irrst du etwas.
Bei uns in Bayern hat ja fast jede Feuerwehr "ihren" Verein. Und gleichzeitig hat fast jeder Verein seine Fahne, die mehrere tausend Euro kostet, wenn man eine neue beschafft. Und wenn man sowas beschafft oder restauriert läuft das über den Verein. Und hier wäre mir noch kein Fall bekannt geworden, wo ein Finanzamt gegen solche Ausgaben sein Veto eingelegt hätte. Wenn dem so wäre, dann hätte vermutlich ganz Feuerwehrbayern aufgeschrieen. Der LFV hätte einen Brandbrief an Finanz- und Innenminister geschrieben. Wenn das nicht gereicht hätte an den Ministerpräsidenten. Da man aber nichts gehört hat, kannst du davon ausgehen, dass die Finanzämter das absegnen.
Zumindest war das so, als wir unser Feuerwehrfest abrechneten. Und hier wurde auch unsere Fahne restauriert.


Nein er irrt nicht. Rechtlich ist ein bayerischer Feuerwehrverein kein Förderverein und hat deshalb, obwohl er gemeinnützig ist, andere Möglichkeiten und Freiheiten. Z. B. kann man seine Weihnachtsfeier oder den Kameradschaftsabend satzungsgemäß durchführen. Die Fördervereine in anderen Bundesländern haben meistens das Problem, das er die falschen Mitglieder, nähmlich die Feuerwehrleute hat und sich deshalb nicht so einfach selbst feiern darf, da er sich bereichert.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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