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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
Thema'Polizei ruft zum abschließen der Haustüren auf' Fluchtweg?51 Beiträge
AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern773612
Datum25.09.2013 14:55      MSG-Nr: [ 773612 ]23720 x gelesen

Servus,

Geschrieben von Christian F.Bei "modernen" Haustüren spielt abgeschlossen oder nicht i.d.R. keine Rolle für den Zugang mehr, da diese, wenn die Türen geschlossen zu auch (über die Falle und die fehlende Türklinke außen) verschlossen i.S. des Urteils sind, ohne zusätzlich abgeschlossen sein zu müssen. Denn die Störung durch Dritte ist dadurch vermieden, dass die Tür zu und in der Falle ist.

Eine Türe, die nicht abgeschlossen ist, ist eigentlich auch nicht wirklich verschlossen.
Den zufällig vorbeilaufenden Passanten hält sie zwar ab, mehr aber auch nicht.



Am elegantesten wird das mit einem selbstveriegelnden Schloß gelöst. Fällt die Türe zu, wird der Riegel ausgelöst und die Türe versperrt. Von innen mit dem Drücker weiterhin zu öffnen, von außen mit dem Schlüssel zu öffnen.

Die teurere Variante sind dann Zugangssysteme mit Motrschloß usw.
Für die Standartanwendungen aber eigentlich bischen übers Ziel hinausgeschossen.

Bei vorhandener Haustüre würde ich den Schließzylinder durch einen Knaufzylinder tauschen.
Es kann immer abgeschlossen werden, im Notfall kann aber von innen geöffnet werden, auch wenn der Schlüssel vergessen wurde...

Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


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