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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | 'Polizei ruft zum abschließen der Haustüren auf' Fluchtweg? | 51 Beiträge | ||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 773722 | ||
Datum | 27.09.2013 23:16 MSG-Nr: [ 773722 ] | 22069 x gelesen | ||
...interessanterweise führt googlen genau zu dem Ergebnis, was hier früher greifbar war. In dieser Argumentation geht man davon aus, dass Flucht möglich sein muß. Dementsprechend leitet man weiter ab, daß die letzte Tür auch irgendwie zu öffnen sein muß. Wenn ich die Hessische Bauordnung so lese HBO verlangt man zB bei Rauchabschnitten in 32.3.1 Notwendige Flure sind durch nichtabschließbare Rauchabschlüsse in Rauchabschnitte zu unterteilen. In den Erläuterungen der Ingenieurkammer HEHBO HE HBO heisst es : Nichtabschließbar bedeutet: von den sie nutzenden Personen jederzeit ohne Hilfsmittel von innen zu öffnen. Genau das ist ja durchaus sinnvoll. Ein Fremder, Besucher, Handwerker, Paketbote etc. sollte doch die Chance haben auch ohne Schlüssel fliehen zu können Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | ||||
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