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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaOpt Out53 Beiträge
AutorPete8r S8., Köln / NRW774082
Datum04.10.2013 12:41      MSG-Nr: [ 774082 ]11444 x gelesen
Infos:
  • 02.10.13 BF Braunschweig 48h-Woche mit 24h-Diensten

  • Geschrieben von Dietmar R.
    Es gibt ja unterschiedliche Meinungen zum 24Std. Dienst, aber warum der bei geringerer Wochenarbeitszeit plötzlich nicht mehr realisierbar sein soll, ist schwer nachvollziehbar... und was das mit Opt Out zu tun hat übrigens auch...
    EU-Recht und daraus resultierend die AzVO Feu NRW mit dem entsprechenden Arbeits- und Gesundheitsschutz.

    48h-Woche gem. AzVO Feu § 2 Abs. 1:
    Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Schichtdienst
    Die regelmäßige Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes, die in Schichten Dienst leisten, beträgt unter Berücksichtigung des Bereitschaftsdienstes wöchentlich einschließlich Mehrarbeitsstunden im Jahresdurchschnitt 48 Stunden. Dabei beträgt der Anteil des Bereitschaftsdienstes 19 Stunden.
    Ergibt eine Vollarbeitszeit (Werkstattdienst, Ausbildungs- und Übungsdienst) von 14,5 Stunden pro 24h-Schicht. Dieses ist mit dem Gesundheitsschutz nicht zu vereinbaren.

    54h-Woche gem. AzVO Feu § 5
    Ausnahmen / Individualvereinbarungen
    (1) Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes kann über den Rahmen des § 2 Abs. 1 hinaus Schichtdienst als durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit geleistet werden, wenn...
    ...Bei einer vereinbarten Wochenarbeitszeit von 54 Stunden soll in der Regel der Anteil des Arbeits- und Ausbildungsdienstes 23 Stunden und der Anteil des Bereitschaftsdienstes 31 Stunden betragen. Dieses Verhältnis gilt für davon abweichend vereinbarte Wochenarbeitsstunden entsprechend.
    Bei Opt-Out beträgt also die Vollarbeitszeit knapp 10 Stunden (9,86h) pro 24h-Schicht. Dieses ist mit dem Gesundheitsschutz vereinbar.

    Es gab mal eine Kampagne von Ver.di unter der Überschrift "24 Stunden sind kein Arbeitstag". Im Rettungsdienst haben sie sich damit durchgesetzt. Der TvÖD für Kommunen (VKA) lässt für Beschäftigte im Rettungsdienst maximale Schichtlängen von 12 Stunden zu.

    Auch die Deutsche Feuerwehrgewerkschaft schreibt in ihren News vom 30.09.2013 u.a.:
    Fakt ist:
    ...
    Der 24 Stunden-Dienst ist faktisch in der 48-Stunden-Woche nicht mehr möglich.
    Der Arbeitszeitanteil ist so erhöht worden, dass das nicht mehr mit arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen in Einklang gebracht werden kann.
    ...

    Also bitte schön nicht nur auf der 48h-Woche nach EU-Recht herumreiten, sondern die weiteren Rahmenbedingungen -auch gesetzlich - beachten.

    Gruß
    Peter

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