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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Einsatzkleidung | 72 Beiträge | ||
Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 774273 | ||
Datum | 06.10.2013 19:41 MSG-Nr: [ 774273 ] | 20322 x gelesen | ||
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... da steht das der Unternehmer PSA zu stellen hat! In Parg. 30 GUV-V A1 steht das der Angestellte die gestellte Ausrüstung BESTIMMUNGSGEMÄß zu nutzen hat. Also z.B. Helm wenn die Wahrscheinlichkeit hoch genug und das daraus resultierende Verletzungsrisiko groß genug ist das dir Was auf den Kopf fällt. ;-) Das Tragen von PSA hat immer angepasst an die Gefährdungen zu geschehen, bzw. wenn PSA sogar kontraproduktiv sein könnte eben zu unterbleiben. Also da stehts schon mal nicht ...! ;-) Gruß Jan ... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) ... optimistisch bin im Umgang mit Sachen die nicht versuchen zu denken (Maschinen, Computer, 2.WK-Blindgängern, Kernreaktoren, 2.WK-Blindgängern unter Kernreaktoren, ...) , bei Menschen hat mich die Erfahrung zum Pessimist gemacht! | ||||
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