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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaEinsatzkleidung72 Beiträge
AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen774321
Datum07.10.2013 06:35      MSG-Nr: [ 774321 ]19767 x gelesen
Infos:
  • 11.10.13 FwDV 1 (ab Seite 8 geht es um PSA)
  • 11.10.13 Sicher im Einsatz (UK NRW)
  • 06.10.13 Bahn frei für die UVV Feuerwehren

  • Geschrieben von Dominic W.hätte den Kameraden aber bei einer Verpuffung oder bei heissem Wasserdampf, schon gar nicht gegen offene Flammen geschützt.

    Er hätte natürlich auch UVV konform die Luft anhalten können, durch die Flammen schreiten können. Rennen soll er ja nicht, sich im Gerätehaus bei der dort herrschenden Kaminzimmerromantik ankleiden können , weil draußen könnte er ja umgefahren werden, wenn er die Warnkleidung erst dort anlegt. Dann wieder langsam hinausgehen und das Atemschutzgerät anlegen können. Aber wenn er eh schon mal drin ist hätte er ja auch noch mit einem der brennenden Fahrzeuge raus fahren können.

    *Vorsicht könnte Spuren von Ironie enthalten*

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

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