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Bürgerliches Gesetzbuch
Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaEinsatzkleidung72 Beiträge
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY774359
Datum07.10.2013 16:20      MSG-Nr: [ 774359 ]19196 x gelesen
Infos:
  • 11.10.13 FwDV 1 (ab Seite 8 geht es um PSA)
  • 11.10.13 Sicher im Einsatz (UK NRW)
  • 06.10.13 Bahn frei für die UVV Feuerwehren

  • Servus Christian,

    jetzt muss ich aber auch mal eine Lanze für die Fachfirmen brechen.
    Wenn du einen Auftrag an eine Fachfirma vergibst, dann hast du nach BGB oder VOB Anspruch auf Gewährleistung. Diese kann bei versteckten oder vorsätzlichen Mängeln bis zu 30 Jahren dauern.
    Wenn du aber in Eigenleistung was machst, dann machst du nichts anderes als ein "Schwarzarbeiter". Einzig den Fiskus stört eine solche Tätigkeit nicht. Das ist aber auch den Kommunen oft nicht bewußt oder sie ignorieren es aus Kurzsichtigkeit.
    Sollte eine Firma irgendwas falsch montiert haben und daraus ein Schaden entstehen, dann kann ich die Firma in Regress nehmen. Wen nehme ich (die Gemeinde) in Regress, wenn der "gepfuscht" hat? Nach aktueller Rechtssprechung des BGH gibt´s bei Schwarzarbeit keinen Anspruch auf Schadenersatz. ;-)

    P.S.: Ich bin Handwerksmeister und muss da etwas aufs Handwerk und die entsprechenden Fachfirmen schauen, egal welches Gewerk.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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