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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Einsatzkleidung | 72 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 774366 | ||
Datum | 07.10.2013 16:53 MSG-Nr: [ 774366 ] | 19059 x gelesen | ||
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Geschrieben von Anton K. Wenn du einen Auftrag an eine Fachfirma vergibst, dann hast du nach BGB oder VOB Anspruch auf Gewährleistung.Wenn es die Firma (oder einen greifbaren Rechtsnachfolger) noch gibt. Der solide, jahrzehntelang und ordentlich geführte örtliche Handwerksbetrieb ist leider nicht unbedingt der Regelfall bei öffentlichen Aufträgen, zumindest nicht bei denen, wo es größere Probleme gibt. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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