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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaEinsatzkleidung72 Beiträge
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen774407
Datum08.10.2013 15:29      MSG-Nr: [ 774407 ]18912 x gelesen
Infos:
  • 11.10.13 FwDV 1 (ab Seite 8 geht es um PSA)
  • 11.10.13 Sicher im Einsatz (UK NRW)
  • 06.10.13 Bahn frei für die UVV Feuerwehren

  • Hallo,

    Geschrieben von Martin D.Der Kamerad Müller ist selbstständiger Elektrotechnikermeister und in der Feuerwehr sehr engagiert. Nun wird er von seinem Zugführer gebeten, im Schulungsraum doch die Beleuchtung zu wechseln. Das Geld für die Montage hat man nach dem Kauf der neuen, schönen LED - Strahlern nicht mehr. Kamerad Müller liegt viel an seiner Wehr und schwubbel die Wupp baut er mit der Kameraden Meier die als Gesellin in seinem Betrieb arbeitet mal flux beim Dienst die Leuchten in die Decke.

    Warum auch immer kommt es sechs Wochen später zum Brand weil eine der Leuchten nicht richtig angeschlossen ist.Was meinst du, wen die Gemeinde aber mal so richtig durch die Mangel ziehen wird?


    ... ich vermag haftungsrechtlich keinen Unterschied zum angestellten oder beamteten Gerätewart/Hausmeister/Gemeindehandwerker (mit entsprechender Fachausbildung) zu erkennen. Zumal zumindest in Hessen das HBKG hinsichtlich Haftung der Feuerwehrangehörigen auf das Beamtenrecht verweist (d.h. Haftung i.d.R. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit).

    Gruß
    Gerhard

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