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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Einsatzkleidung | 72 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 774407 | ||
Datum | 08.10.2013 15:29 MSG-Nr: [ 774407 ] | 18912 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Martin D. Der Kamerad Müller ist selbstständiger Elektrotechnikermeister und in der Feuerwehr sehr engagiert. Nun wird er von seinem Zugführer gebeten, im Schulungsraum doch die Beleuchtung zu wechseln. Das Geld für die Montage hat man nach dem Kauf der neuen, schönen LED - Strahlern nicht mehr. Kamerad Müller liegt viel an seiner Wehr und schwubbel die Wupp baut er mit der Kameraden Meier die als Gesellin in seinem Betrieb arbeitet mal flux beim Dienst die Leuchten in die Decke. ... ich vermag haftungsrechtlich keinen Unterschied zum angestellten oder beamteten Gerätewart/Hausmeister/Gemeindehandwerker (mit entsprechender Fachausbildung) zu erkennen. Zumal zumindest in Hessen das HBKG hinsichtlich Haftung der Feuerwehrangehörigen auf das Beamtenrecht verweist (d.h. Haftung i.d.R. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit). Gruß Gerhard | ||||
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