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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Einsatzkleidung | 72 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 774416 | ||
Datum | 08.10.2013 16:51 MSG-Nr: [ 774416 ] | 19059 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Martin D. Wenn der normale Beamte Müller die Bremsbeläge am HLF falsch gewechselt hat, kann (Und ich bin mir ziemlich sicher) das ein nicht kleines Problem werden. ... wenn der "normale Beamte Müller" das von seiner Ausbildung her gelernt hat sollte das grundsätzlich nicht schief laufen - und wenn doch hat das haftungsrechtlich nur Konsequenzen wenn eben mindestens grobe Fahrlässigkeit vorlag. Ich gehe auch davon aus, dass meine (hauptamtlichen und ehrenamtlichen) Gerätewarte die Instandsetzungsmaßnahmen, die Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Ausbildung (oder bei Lehrgängen) gelernt haben eigenständig und - sofern zeitlich/fachlich/werkzeugmäßig machbar - selbsttätig beheben. Sonst könnte man sich ja die Leute sparen ... Geschrieben von Martin D. in vielen öffentlichen Gebäuden bei uns, dürfen Hausmeister (Auch wenn sie ausgebildete Fachkräfte sind!) zwar z.B. Leuchtmittel wechseln, aber keine Leuchte oder Verstopfungen mit den üblichen Haushaltsmitteln versuchen zu lösen, die Rohrreinigung mit mechanischem Geräte nicht. ...das liegt aber vielfach daran, dass die Gebäude nur angemietet sind oder verwaltungsmäßig bzw. rechtlich ausgelagert sind und somit für Besagtes einfach Andere (ggf. auch der Behörde Zugehörige) zuständig sind. Gruß Gerhard | ||||
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