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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaEinsatzkleidung72 Beiträge
AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW774418
Datum08.10.2013 17:00      MSG-Nr: [ 774418 ]18701 x gelesen
Infos:
  • 11.10.13 FwDV 1 (ab Seite 8 geht es um PSA)
  • 11.10.13 Sicher im Einsatz (UK NRW)
  • 06.10.13 Bahn frei für die UVV Feuerwehren

  • Hallo Gerhard,

    Geschrieben von Gerhard B.
    Ich gehe auch davon aus, dass meine (hauptamtlichen und ehrenamtlichen) Gerätewarte die Instandsetzungsmaßnahmen, die Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Ausbildung (oder bei Lehrgängen) gelernt haben eigenständig und - sofern zeitlich/fachlich/werkzeugmäßig machbar - selbsttätig beheben. Sonst könnte man sich ja die Leute sparen ...


    Eher die Lehrgänge sind hier entscheidend.... wobei ein abgeschlossener Lehrgang sicherlich nicht die Garantie ist, dass jemand etwas kann und das die, die keinen Lehrgang besucht haben, das nicht können. Aber das ist ein anderes Thema.

    Wäre ich Gerätewart mit entsprechendem Lehrgang würde ich mir grundsätzlich vieles zutrauen. Sicherlich auch ein größerer Umbau an einem Fahrzeug. Letztendlich würde ich diesen als Ehrenamtlicher nicht durchführen.

    Gruß

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