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Thema | Dachkennzeichnung war: satzungsgemässe Aufgabe eines Feuerwehrvereins? | 30 Beiträge | ||
Autor | Olaf8 T.8, Dortmund / NRW | 774581 | ||
Datum | 10.10.2013 16:47 MSG-Nr: [ 774581 ] | 7235 x gelesen | ||
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Oder aber, bei einem RTW bleibt der Koffer erhalten, das Fahrgestell wird repariert und bekommt aus mir nicht bekannten Gründen ein neues Kennzeichen. Dieser RTW ist heute kein Fahrzeug des Regel-RD, sondern der Ausbildung. Das kennzeichen auf dem Dach wurde nicht geändert. In Dortmund gab es mehrere Umkennzeichnungen in den letzten Jahren. Kennzeichenverlust, längere Abmeldung nach Eigenunfall, etc. . Glaube nicht, das jedes Mal die Dachbeschriftung geändert wurde. Meine HP: OT112.de Jede Menge Fotos von Einsätzen, Einsatzfotos und Luftrettung. | ||||
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