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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Einsatzkleidung | 72 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Erkrath / Nordrhein-Westfalen | 774655 | ||
Datum | 11.10.2013 09:58 MSG-Nr: [ 774655 ] | 18701 x gelesen | ||
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Geschrieben von Anton K. wenn du dir hier aber die verschiedenen Antworten durchliest, wird jeder, der bei bestimmten Einsätzen einen Helm anzieht, als "Depp" angeschaut. Und wenn man sich gegen die Vorgaben der FwDV verhält, dann ist man der "geborene" Feuerwehrler.Genau deshalb habe ich das so hervorgehoben ;-) Ich war, bis ich das in der FwDV gelesen habe, auch der Meinung, dass man den Helm nur tragen muss, wenn man ihn auch wahrscheinlich braucht. Aber mir ist eben aufgefallen, dass in der UK NRW-Broschüre auch ein interessanter Satz steht: Feuerwehr-Schutzanzug, Feuerwehrhelm mit Nackenschutz, Feuerwehr-Schutzhandschuhe und Feuerwehr-Sicherheitsschuhwerk gehören zur Mindestausrüstung, die jedem/jeder Feuerwehrangehörigen zur Verfügung gestellt werden mussDa steht nur, dass ich alles das haben muss, aber nichts von tragen. Aber ist grade wieder § 7 SGB VII (2) eingefallen: Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.Was wiederum heißt, selbst wenn ich nur in Boxershorts die Ölspur wegkehre und mir den Fuß umknicke bin ich über die (F)UK versichert. Geschrieben von Anton K. Was für Wertigkeit in der Feuerwehr hat noch ml eine FwDV?Weiß ich grade nicht, kannst du mir das erläutern? Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | ||||
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