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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Einsatzkleidung | 72 Beiträge | ||
Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 774672 | ||
Datum | 11.10.2013 13:16 MSG-Nr: [ 774672 ] | 18626 x gelesen | ||
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Hallo Klaus Geschrieben von Klaus F. Egal ob TH oder Brand, Einsatzkleidung ist ein muss... Es gehört zur Aufgabe eines Gruppenführers, zu verannlassen, dass die Schutzausrüstung der Einsatzkräfte an die vorhandenen Gefahren angepasst wird und den Erfolg der Maßnahme natürlich auch zu überprüfen. Ergibt sich aus den UVV und der Fürsorgepflicht eines Führungsdienstgrades. Und das, meiner Meinung nach, sowohl in positiver (also Erhöhung der Schutzstufe) als auch negative (also Herabsetzung der Schutzstufe) Richtung, wenn es die äusseren Umstände (z.B. Witterung) so vorgeben oder als vertretbar erscheinen lassen ode es vielleicht sogar gebieten. Feuerwehreinsätze in nur teilweiser Schutzkleidung abzuarbeiten unterliegt also aus meiner Sicht einer Einzelfallentscheidung des zuständigen Führungsdienstgrades. Geschrieben von Klaus F. Was ist wenn der Folgeeinsatz Brand kommt? Wahrscheinlichkeit? Egal. Bei uns wird auch im Sommer, wenn wir nur einen Kleineinsatz haben, der im leichten Saufanzug abgearbeitet werden kann, die persönliche Schutzausrüstung auf dem Fahrzeug mitgenommen, und damit kann man sich im Falle eines Falles noch "nachrüsten" sobald dies erforderlich werden würde. einfache Geschichte und funktioniert deshalb, weil jeder die Notwendigkeit einsieht ohne dass man diese ewige Schwarz-Weiß-Malerei durchziehen müsste. mkg WErner | ||||
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