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RubrikSonstiges zurück
ThemaSchutzzeichen - Bedeutung und Wirkung im militärischen Bereich27 Beiträge
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg774834
Datum14.10.2013 13:37      MSG-Nr: [ 774834 ]5405 x gelesen

Geschrieben von Anton K.So interessant die Diskussion auch wäre, aber sie hat leider mit der Feuerwehr nichts zu tun.
Stellen wir doch den Zusammenhang her ... :)

Im Rahmen der Zivilschutzaufgaben von Feuerwehren hat das Thema "humanitätes Völkerrecht" auch dort seine Bedeutung und seine Berechtigung.

Brandschutz als Teil des Zivilschutzes: ZP I Art. 61
Auch Feuerwehrleute gehören zu dem "geschützten Personenkreis": ZP I Art. 62
Kennzeichnung mit Zivilschutzzeichen: ZP I Art. 66, ZP I Anhang Art. 16

Übrigens, auch Zivilschutzeinheiten können bewaffnet sein: (ZP I Art. 65):
Es gilt auch nicht als eine den Feind schädigende Handlung, wenn das zivile Zivilschutzpersonal leichte Handfeuerwaffen trägt, um die Ordnung aufrechtzuerhalten oder sich selbst zu verteidigen.

Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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Geändert von Udo B. [14.10.13 13:38] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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