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Thema | Schutzzeichen - Bedeutung und Wirkung im militärischen Bereich | 27 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 774834 | ||
Datum | 14.10.2013 13:37 MSG-Nr: [ 774834 ] | 5405 x gelesen | ||
Geschrieben von Anton K. So interessant die Diskussion auch wäre, aber sie hat leider mit der Feuerwehr nichts zu tun. Stellen wir doch den Zusammenhang her ... :) Im Rahmen der Zivilschutzaufgaben von Feuerwehren hat das Thema "humanitätes Völkerrecht" auch dort seine Bedeutung und seine Berechtigung. Brandschutz als Teil des Zivilschutzes: ZP I Art. 61 Auch Feuerwehrleute gehören zu dem "geschützten Personenkreis": ZP I Art. 62 Kennzeichnung mit Zivilschutzzeichen: ZP I Art. 66, ZP I Anhang Art. 16 Übrigens, auch Zivilschutzeinheiten können bewaffnet sein: (ZP I Art. 65): Es gilt auch nicht als eine den Feind schädigende Handlung, wenn das zivile Zivilschutzpersonal leichte Handfeuerwaffen trägt, um die Ordnung aufrechtzuerhalten oder sich selbst zu verteidigen. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Udo B. [14.10.13 13:38] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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