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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | (H)LF, wozu?, war: VRW Concept Car | 87 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 775032 | ||
Datum | 17.10.2013 08:20 MSG-Nr: [ 775032 ] | 36036 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Ulrich C. MLF mit 7,49 t - bin gespannt, wie lange das noch so bleibt... heute schon sehr oft drüber, wie vorhergesagt... Zumindest mit Euro5 war das bei Mindestwassermenge von 600l und nicht allzu viel Zusatzbeladung bislang noch problemlos darstellbar. Bei 1000l und etwas Zusatzbeladung war's je nach Fahrgestell schon knapp bis nicht mehr machbar. Bei Euro6 (sofern man die Euro5-Ausnahme mangels lieferbaren Fahrgestellen nicht nutzen kann, wobei es ja schon Fahrgestellhersteller geben soll, die weiterhin Euro5 liefern) wird das noch knapper. In einigen Bundesländern wird ja schon seit Jahren mehr erlaubt, teilweise auch nur in Verbindung mit entsprechender Zusatzbeladung (in RLP z.B. bei Zusatzbeladung Schiebleiter [wenn diese benötigt wird] oder Mindestsatz TH nach FwVO RLP, wobei ja der 1000l-Tank in RLP sowieso vorgegeben ist). Geschrieben von Ulrich C. wenn man aus dem HLF 10 ein LF 16/12 machen will/muss (Schiebleiter/Sprungpolster), dann hat man ganz schnell auch ohne Haspeln die gleichen Gewichtsprobleme wie damals - eine Folge davon ist, dass in Bälde vermutlich wieder die Gewichte erhöht werden (und wieder nicht lange reichen werden) Selbst ohne Schiebleiter/Sprungretter wird es bei Allradfahrgestellen schnell knapp mit den 12t. Gruß, Michael | ||||
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