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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | (H)LF, wozu?, war: VRW Concept Car | 87 Beiträge | ||
| Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 775048 | ||
| Datum | 17.10.2013 12:14 MSG-Nr: [ 775048 ] | 36058 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ulrich C. stimmt, weil es einige wenige Länder geschafft haben, Fahrzeuge aus Landesprogrammen in die Norm zu bekommen... Also bisher war ich der Meinung, daß KLF und HLF10 bereits zuvor geregelt waren. Dies trifft doch nur auf das MLF zu, oder? Da hatte RLP wenigstens eine "Norm" dafür, während anderswo munter als "Staffel-LF" (unter Missachtung der Bedeutung LF = LöschGRUPPENfahrzeug) oder TSF-W "Sonder" (Tragkraftspritzenfahrzeug ohne Tragkraftspritze... kein Kommentar...) oder sonstwas gebastelt wurde. Das KLF in seiner Ursprungsform war für die Füße, mit seiner Krüppelpumpe und seiner Gewichtsproblematik. Bei mir in der Gegend steht so ein Fahrzeug... da wird mehr Luft spazierengefahren als Beladung und dann ist die Pumpe für eine "Lange Wegstrecke" nicht einsetzbar aufgrund ihrer Leistung. Jetzt ist man bei einem TSF-W "light" gelandet, mal gespannt wie lange es hält. Das HLF10/10 nach Technischer Richtlinie RLP war ja nur eine Art "Ausführungsanweisung" zur Norm des LF10/6. Geschrieben von Ulrich C. MLF mit 7,49 t - bin gespannt, wie lange das noch so bleibt... heute schon sehr oft drüber, wie vorhergesagt... In RLP ist es ja schon bei 8,5t, wenn man TH oder Schiebeleiter benötigt, zusätzlich sind auch 1.000l Tankvolumen vorgeschrieben. Trotzdem gebe ich diesem Fahrzeug die Chance, daß man die Problematik des "immer größer" wenigstens etwas begrenzen kann. Sofern es gelingt, damit konsequent alle LF zu ersetzen die keine Technische Hilfe als Schwerpunkt hatten. Also LF8, LF8/6, LF10/6, übergroße TSF-W,... Wobei wenn ich mir das so anschaue, daß man ja unbedingt ein Löschgruppenfahrzeug und kein Staffelfahrzeug will ohne auf den eigentlichen taktischen Wert einzugehen, dann wird es wohl leider nicht funktionieren. Der Versuch ist da mit der aktuellen Feuerwehrverordnung! Geschrieben von Ulrich C. wenn man aus dem HLF 10 ein LF 16/12 machen will/muss (Schiebleiter/Sprungpolster), dann hat man ganz schnell auch ohne Haspeln die gleichen Gewichtsprobleme wie damals Och... man kann sicher auch an ein HLF10 noch Haspeln anbauen... und eine Schiebeleiter... und einen Sprungretter... ;-) Es kommt wohl darauf an, was man ansonsten noch als Zusatzbeladung möchte. Wenn man unbedingt Sprungretter + Schiebeleiter benötigt muss man sich an anderen Stellen einschränken. Noch ist es wohl machbar, was mir so an Fahrzeugen bekannt ist. Allerdings sind die wahrscheinlich alle Euro5... | ||||
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