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Kleinlöschfahrzeug
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Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
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RubrikFahrzeugtechnik zurück
Thema(H)LF, wozu?, war: VRW Concept Car87 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz775054
Datum17.10.2013 13:28      MSG-Nr: [ 775054 ]35537 x gelesen
Infos:
  • 19.10.13 Normung im Umbruch - RLP 2005 - LFI PLattner

  • Hallo,

    Geschrieben von Steffen W.Also bisher war ich der Meinung, daß KLF und HLF10 bereits zuvor geregelt waren.

    Da liegst du falsch. Das KLF gab es erst als Länderrichtlinie in RLP und m.W. auch im benachbarten Hessen. Wurde erst danach auf Druck von genau den beiden Ländern bundesweit genormt.

    Das HLF10 nach Landesrichtlinie RLP war eigentlich nur ein ergänztes LF10/6 auf Allradfahrgestell. Man hat hier eher den Spielraum der Norm mit der Landesrichtlinie etwas eingegrenzt. Nach Einführung der Norm hat man die Landesrichtlinie zurückgenommen.

    Geschrieben von Steffen W.Dies trifft doch nur auf das MLF zu, oder?

    Auch beim MLF kann man geteilter Meinung sein. Das ist nichts neues. Fahrzeuge, die genau dieser Beschreibung entsprechen (also im Prinzip TSF-W auf etwas größerem Fahrgestell, anstelle der TS eine FP, evtl. leichte Änderungen im Tankvolumen und Beladung teilweise in Richtung damaligem LF8/6) gab's seit spätestens der Interschutz 2000 von mehreren Herstellern unter unterschiedlichen Verkaufsbezeichnungen. Die wurden dann in vielen Bundesländern als von der Norm abweichende Fahrzeuge in Dienst gestellt, teils als TSF-W (auch heute noch zuhauf mit 7,5 oder teils über 8t, dann manchmal auch mit TS statt FP wie beim MLF), teils als "KTLF" (oft im Saarland). Dann kam irgendwann die Richtlinie aus RLP, die man dann wohl auch als Grundlage für die Norm genommen hat, die Richtlinie wurde dann zurückgezogen, in RLP bleibt die Forderung nach dem 1.000l-Tank und die Erlaubnis, über 7.500kg zul. GG zu gehen, erst bei bestimmten Zusatzbeladungen, also auch hier eine Einschränkung und nicht Erweiterung der Norm.

    Geschrieben von Steffen W.Wobei wenn ich mir das so anschaue, daß man ja unbedingt ein Löschgruppenfahrzeug und kein Staffelfahrzeug will ohne auf den eigentlichen taktischen Wert einzugehen, dann wird es wohl leider nicht funktionieren. Der Versuch ist da mit der aktuellen Feuerwehrverordnung!

    Eben. Was bringen mir im ländlichen Gebiet 3 Sitzplätze mehr? Nichts. Tagsüber kann ich sie nicht besetzen und wenn nur 9 Plätze da sind, bleiben auch die weiteren zu einem Alarm erschienenen FA nicht im Gerätehaus sitzen. Aber die Diskussion gab's ja hier schon sehr oft.

    Gruß,
    Michael

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    (H)LF, wozu?, war: VRW Concept Car - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt