| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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| Thema | Gefahrgutschein wg. verlastende Geräten auf dem Fahrzeug, war: Richtiges Abstellen eines Stromerzeugers | 71 Beiträge |
| Autor | Fran8k S8., Schwerte / NRW | 775569 |
| Datum | 25.10.2013 06:26 MSG-Nr: [ 775569 ] | 14257 x gelesen |
| Infos: | 25.10.13 Informationsblatt Gefährliche Güter auf Einsatzfahrzeugen
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der feste Tank eines Kraftfahrzeugs wird nicht zu der Gefahrgutmenge dazu gerechnet. Das gilt auch für fest mit dem Fahrzeug verbundene Kraftstofftanks, die dem Antrieb des Fahrzeugs dienen. Alle Tanks die NICHT dem Antrieb dienen werden grundsätzlich als Gefahrgut gerechnet. Das hat aber nichts mit der Kennzeichnung der Zusatztanks mit Gefahrzettelmuster zu tun. Die muss unabhängig erfolgen, sobald die Gebindegröße mehr als die freigestellte Menge (EQ-excepted Quantity) beträgt.
Gruß Frank
ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder
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