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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Gefahrgutschein wg. verlastende Geräten auf dem Fahrzeug, war: Richtiges Abstellen eines Stromerzeugers | 71 Beiträge | ||
| Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 775667 | ||
| Datum | 25.10.2013 15:40 MSG-Nr: [ 775667 ] | 13309 x gelesen | ||
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In gewissen Punkten gebe ich dir Recht. Der "handelsübliche" FM(SB) muss nicht alles im Detail wissen, auch für den "handelsüblichen" MA(SB) reichen im Regelfall wenige Informationen über die üblichen Freistellungen nach ADR aus (z.B. so in diesem Umfang). Aber spätestens dann, wenn der Bereich der Freistellungen verlassen wird, sind bei allen Beteiligten deutlich umfangreichere Kenntnisse des Gefahrgutrechts und der sicheren(!) und korrekten Durchführung von Transporten erforderlich und vor allem (zu Recht!) gefordert. Wir können von Glück sagen, das unsere Fahrzeuge, GW-L, MTW/MTF oder Ähnliche, auch bei den HiOrgs, eher selten kontrolliert werden. Kommt es aber durch Zufall zu Kontrollen, bleibt es bei Gefahrgut-Ladung an Bord selten bei 35 (TBNR 122100) bzw. 50 (TBNR 122600). Da geht es dann richtig ins Geld. Aber mancher braucht diese Erinnerungsgelder ja, um aus seinen Fehlern zu lernen. ;) Und ansonsten gilt: Wenn jemand freundlich fragt, bekommt er eine fundierte, nachvollziehbare Antwort mit Quellenangaben. :) Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | ||||
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