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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Gefahrgutschein wg. verlastende Geräten auf dem Fahrzeug, war: Richtiges Abstellen eines Stromerzeugers | 71 Beiträge | ||
| Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 775704 | ||
| Datum | 25.10.2013 19:13 MSG-Nr: [ 775704 ] | 13033 x gelesen | ||
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Geschrieben von Udo B. Fakt ist, im Gefahrgutbereich dürfen Versandstücke und Gegenstände nicht mit Anhaftungen verladen bzw. transportiert werden - zum Schutz der Umwelt und des Personals. Es will ja auch sicher keiner ein absolut versifftes Teil verladen und/betreiben. Hier werden nur beinah Reinraumbedingungen gefordert. Geschrieben von Udo B. Es sollte eigentlich bei Feuerwehrs und HiOrgs selbstverständlich sein, übergelaufenen Sprit abzuputzen, um eine mögliche Entzündung zu verhindern. Dafür brauchts aber keine extra Regelungen und Vorschriften. Geschrieben von Udo B. Die Tankdeckel auf den Heizgeräten im AB wurden notwendig, weil beim Auf- und Abrollen nicht nur "ein paar Tropfen" über die Entlüftungsöffnung aus dem Tankstutzen ausgelaufen sind. Kenne ich nicht. Ein Finger auf dem Löchlein soll aber nach GMV auch helfen.... Geschrieben von Udo B. Also ... keine weltfremden Regelungen von Schreibtischtätern, sondern tatsächlich aus der Praxis heraus. Naja, wenn ich den Strang hier so verfolge kommen mir leise Zweifel. Geschrieben von Udo B. In Bezug auf meine persönliche Meinung: Ich denke nicht, das dies "über das Ziel hinausgeschossen" ist. Personen, die Sicherheitsbestimmungen missachten, gefährden nicht nur sich, sondern vor allem die Kameraden und die Hilfesuchenden - und das ist definitiv nicht akzeptabel. Bestimmungen die logisch und nachvollziehbar sind und ich bin bei dir. Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | ||||
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