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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Gefahrgutschein wg. verlastende Geräten auf dem Fahrzeug, war: Richtiges Abstellen eines Stromerzeugers | 71 Beiträge | ||
| Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 775767 | ||
| Datum | 26.10.2013 11:11 MSG-Nr: [ 775767 ] | 12999 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian F. Geschrieben von Udo B."Die Arroganz, Ignoranz und Unbelehrbarkeit gewisser Personengruppen, die unberechtigt glauben sich außerhalb des rechtsfreien Raums bewegen zu können. " Das mag in manchen Fällen durchaus stimmen. Aber ich denke, wir kenne beide diese Sorte Verantwortlicher in Feuerwehr und Hilfsorganisation, für die bestehende rechtliche Regelungen nur unützes Beiwerk sind: "Haben wir noch nie gebraucht". Geschrieben von Christian F. Geschrieben von Udo B."Die schlicht nicht verstehen können oder wollen, das gesetzliche Regelungen nicht dazu dienen, die "Arbeit" insbesondere bei den Freiwilligen zu behindern, sondern bewirken sollen, das die "Arbeit" sicherer wird, das eigene Personal, Fremdpersonal, die Umwelt und vor allem Unbeteiligte geschützt werden." Nein. Das Problem ist, das oft genug die Frage fehlt, "Was muss passieren, damit nichts passiert?" Ziel muss es sein, Unfälle und Beinaheunfälle zu verhindern und nicht, die Folgen von Unfällen zu vermindern oder zu vermeiden. Geschrieben von Christian F. Wenn wir wirklich alle jeden Tag alle Regeln einhalten würden, dann dürften wir vermutlich nicht mal mehr aus dem Bett aufstehen und das Leben wäre verdammt langweilig.Das ist Quatsch, und das weisst du. Geschrieben von Christian F. Ja, wenn die Regelungen übersichtlich und sinnvoll sind. Da bin ich bei Dir. Aber Deutschland und Europa regelt sich zwischenzeitlich tot.Das es bei er euopäischen Kommission manchmal etwas merkwürdige Anwandlungen gibt, ist bekannt. Im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind, nicht zuletzt auch Dank unseres Dualismus, derartige Anwandlungen zum Glück noch nicht in dem Maße aufgetreten. In Deutschland wird, und das weisst du, ganz bewusst die Eigenverantwortung des Unternehmers in den Vordergrund gestellt. Der Unternehmer muss - innerhalb des ihm gegebenen gesetzlichen Rahmens und der darin festgelegten Schutzziele - seinen eigenen Weg finden. Und das gilt selbstverständlich auch für die "Unternehmen zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen". Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
Geändert von Udo B. [26.10.13 11:12] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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