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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Poing: Fahrer ignoriert Absperrmaßnahmen, Feuerwehrangehöriger wird verletzt.
| 75 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 775795 | ||
| Datum | 26.10.2013 14:13 MSG-Nr: [ 775795 ] | 16767 x gelesen | ||
Moin Geschrieben von Steffen W. Dazu empfehle ich dir den §224 StGB sowie dessen Kommentierung zu lesen.Ich bin öffentlich-Rechtler, den Fischer zum StGB habe ich mir fürs Examen nur geliehen ;o) Geschrieben von Steffen W. Ein Kraftfahrzeug ist im beschriebenen Fall definitiv ein "gefährliches Werkzeug" und das absichtliche Rammen einer Person mittels eines Kfz ein tätlicher Angriff.Also zuerst brauchts im 224 ja mal eine Körperverletzung. Also eine vorsätzliche(!) Gesundheitsschädigung. Ob man dem Autofahrer diesbezüglich Eventualvorsatz unterstellen kann, wenn er mit weniger als Schrittgeschwindigkeit jemanden "anschiebt", ist schon fraglich. Sieht doch eher so aus, als ginge es ihm nicht darum, den FA zu verletzen, sondern zum Weggehen zu bringen. Nötigung ja, versuchte GefKV nein - imho. Geschrieben von Steffen W. Glaubst du nicht?Nein, glaube ich nicht. Das für "meine" Landespolizei gültige HSOG sieht das nämlich anders: § 60 Abs. 1 HSOG: Schusswaffen dürfen nur gebraucht werden, wenn andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges erfolglos angewendet sind oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen. Gegen Personen ist ihr Gebrauch nur zulässig, wenn der Zweck nicht durch Schusswaffengebrauch gegen Sachen erreicht werden kann. Und wenn du ernsthaft den Fahrer an/erschießen willst, lies erst das noch durch: § 61 HSOG Die Situation war ein Autofahrer, der einen Sicherungsposten anschiebt - kein ausgetickter Wahnsinniger der mit 50 Sachen durch den Weihnachtsmarkt kesselt! Geschrieben von Steffen W. Im Verhältnis dazu ist der mehrfache Angriff mittels eines Kfz auf eine hoheitlich tätige Amtsperson umso eher dazu geeignet, diese Mittel zu rechtfertigen.Nein, niemand wird erschossen werden, wenn er FA nötigt. Ich stimme allmählich Thomas M. zu, dass wir uns offenbar zu wichtig nehmen. Versteht mich nicht falsch, der Spinner gehört ordentlich bestraft - ich als Richter könnte mir etwas um die 60 Tagessätze (also zwei Monatsgehälter) und 1-2 Monate Fahrverbot vorstellen. Aber er wird doch bitteschön nicht erschossen! Geschrieben von Steffen W. Also nur weil du Christian F. vielleicht persönlich nicht leiden kannstDas ist absolut nicht so, zumal ich ihn persönlich nicht kenne. Ich mag seine ungeschönte und bisweilen politisch unkorrekte Sicht auf die Dinge und teile vieler seiner Ansichten. Aber sobald er wieder die juristische Welt verbessern will, kommt in mir eben reflexartig der Wunsch auf, da einen Gegenpol zu setzen. Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel) | ||||
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