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RubrikJux + Tollerei zurück
ThemaGefährdungsbeurteilung - doch leichter wie gedacht? ;-)   4 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP775804
Datum26.10.2013 14:31      MSG-Nr: [ 775804 ]4687 x gelesen

Geschrieben von Udo B.Wenn die Gefährdungen und die gefahrbringenden Bedingungen doch schon mal erkannt sind, sollte doch auch entsprechend gehandelt werden, oder ist das vielleicht doch zuviel verlangt?
:)
Und wenn das dann auch noch dokumentiert wird, für den Anfang würde ein Schmierzettel reichen, ist der erste Schritt schon getan ...



Freiwillige Feuerwehr Wahnsinnshausen - Erster Sicherheitsbeauftragter

Arbeitschutzmaßnahmenschritt 1:

Sammlung der Gefährdungsbeurteilungen auf Schmierzettelbasis



Vorwort:

Die folgenden Gefährdungsbeurteilungen dienen rein der Dokumentation der Erkenntnis der Gefährdungen und gefahrbringenden Bedingungen im Dienstalltag der Freiwilligen Feuerwehr Wahnsinnshausen.
Diese beruht auf einer intensiven Aufgabenwahrnehmung des Ersten Sicherheitsbeauftragten sowie auf dem BGI/GUV-I 8663: "Leitfaden zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung im Feuerwehrdienst", auch wenn Teile davon nicht im Feuerwehrdienst, sondern am heimischen Wohnzimmertisch überlegt wurden. Bis zum Beweis des Gegenteils wird diese Sammlung trotzdem als Grundlage der weiteren Diensttätigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Wahnsinnshausen angesehen. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller unserer Gewalt.
Sofern diese Sammlung geschlechterspezifische Anreden oder Aussagen, oder Anrederinnen und Aussagerinnen, enthält, so umfasst dies Männlein, Weiblein, Transexuelle, Außerirdische, aus dem Nachbarort Zugezogene und aus sonstigen Gründen diesbezüglich Unentschlossene gleichermaßen, es sei denn, auf die gewollte Diskriminierung wird ausdrücklich hingewiesen!

Der nächste Schritt, die weitere Überarbeitung und endgültige Überführung in ausführlichere Volltextgefährdungsbeurteilungen, ist geplant, sobald der Erste Sicherheitsbeauftragte aus der Heilanstalt zurückgekommen ist.

Wir wünschen ihm bis dahin alles Gute.

Gez. Kommandant Müller und Bürgermeister Schmitz.



Inhaltsverzeichnis: Allerhand Gefährdungsbeurteilungen

Quellenverzeichnis: fehlt.

Inhalt:
  • Gefährdungsbeurteilung Nr. 01 - Kurzversion: Es ist bekannt, dass motorbetriebene Geräte mit offenen Kraftstoffleitungshähnen in den Fahrzeugen verlastet werden.
    Gefährdung: Bumm, Stinkerei.
    Eintrittswahrscheinlichkeit: 0,001.
    Folgen: ohne.

  • Gefährdungsbeurteilung Nr. 02 - Kurzversion: Es ist bekannt, dass es beim Betanken von motorbetriebenen Geräten vereinzelt zu Benzinspritzern auf Gerätschaften, Personal und Umwelt kommt.
    Gefährdung: Bumm, Iiiiiiiihhhhhhhh.
    Eintrittswahrscheinlichkeit: 0,001.
    Folgen: Beim Tag der offenen Tür ist durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen, siehe gesonderte Dienstanweisung, sicherzustellen, dass interessierte Kinder nicht die Stromerzeuger ablecken. Zumindest nicht in Tanknähe.

  • Gefährdungsbeurteilung Nr. 03 - Kurzversion: Es ist bekannt, dass an den PA-Gurten der Firma Luftgut GmbH materialgleiche Holster der Firma Taschenspieler AG angebracht sind, ohne Zertifikate über deren Kompatibilität vorliegen zu haben.
    Gefährdung: Verbrennungen 5. Grades, Knastaufenthalt von irgendwem wegen Organisationsverschulden.
    Eintrittswahrscheinlichkeit: 0,0000000000003.
    Folgen: Mal abklären, was das eigentlich sein soll, stand aber so im Internetz.

  • Gefährdungsbeurteilung Nr. 04 - Kurzversion: Es ist bekannt, dass vereinzelt Mückenschiss auf den Frontscheiben der Einsatzfahrzeuge zu finden ist, sogar im direkten Gesichtsfeld des Maschinisten.
    Gefährdung: Bumm, Krach, Aua.
    Eintrittswahrscheinlichkeit: 0.
    Folgen: ohne.

  • Gefährdungsbeurteilung Nr. 05 - Kurzversion: Es ist bekannt, dass bei den Schnürstiefeln die Schlaufenlänge im Endschnürstadium nicht immer gleich lang ist.
    Gefährdung: Stolpern, wenn zu lang. Diskriminierung der kürzeren Schlaufe am gleichen Paar Beine, i.d.R. also an der gleichen Einsatzkraft.
    Eintrittswahrscheinlichkeit: 0.
    Folgen: ohne.

  • Gefährdungsbeurteilung Nr. 06 - Kurzversion: Es ist bekannt, dass Alkoholanteile in Husenbonbons enthalten sind, die mitunter von leicht verschnupften Feuerwehrangehörigen in den letzten 24h vor dem Dienst konsumiert wurden.
    Gefährdung: Naja, Alkohol ist doch immer böse.
    Eintrittswahrscheinlichkeit: 0,05.
    Folgen: Errichtung einer Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung einer Dienstanweisung "Zugelassene Hustenbonbos während der aktiven Feuerwehrzugehörigkeit".

  • Gefährdungsbeurteilung Nr. 07 - Kurzversion: Es ist bekannt, dass Feuerwehrfrau Cindy a.M. stets neidvolle Blicke auf den Feuerwehrfrauenkalender in der Schlauchwerkstatt wirft.
    Gefährdung: Psychische Schäden, Verlust des Selbstbewusstseins
    Eintrittswahrscheinlichkeit: 0,0001.
    Folgen: Mehr Bilder von ihr aufhängen. Dunkle Räume bevorzugen!

  • Gefährdungsbeurteilung Nr. 08 - Kurzversion: Es ist bekannt, dass die meisten Feuerwehren, eventuell wahrscheinlich womöglich vielleicht auch wir, Gefährdungsbeurteilungen nicht in ausreichendem und ernsthaftem Rahmen aufgestellt, beurkundet und beweissicher aufbewahrt haben.
    Gefährdung: Ähm, naja, also, eigentlich...
    Eintrittswahrscheinlichkeit: 99.
    Folgen: ohne.


"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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