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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Neuer SW-KatS | 433 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8T., Herten / NRW | 776236 | ||
Datum | 01.11.2013 12:13 MSG-Nr: [ 776236 ] | 359777 x gelesen | ||
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Nun ja, wenn mir aber jemand eine Sache mit einem definierten Einsatzzweck überlässt - Dann will er auch, das dieser Einsatzzweck gewährleistet ist. Sicherlich kann man mal darüber nachdenken, das Fahrzeug auch mal anders zu nutzen, es kann und darf aber nicht der Regelfall sein. Wenn ich ein Logistikfahrzeug brauche, muss ich mir halt eines kaufen und nicht unter dem Vorwand der Dekontamination eines erschleichen. Tatsächlich lässt sich alles, was auf den DekonP gehört in den Rollwagen nicht mal eben einfach schnell verladen, da die Wagen teilweise bis auf nen halben cm genau an einem bestimmten Ort stehen müssen, da ansonsten irgenwas anderes nicht passt. Rollt man einen Container schon nur leicht falsch rein und in der "Endposition" stehen die Räder falsch hat man schon wieder ein Problem. Unser ehemaliger Dekon kam hier an und war kurze Zeit später vollständig beladen. Also hatte der Bund seine Schuldigkeit zur Herstellung der Einsatzbereitschaft getan. Die Einheit, die den Dekon betreut hat, hat irgendwann erkannt, das sie personel nicht dazu in der Lage ist, das Fahrzeug zu betreuen und zu beüben. Diese Erkenntnis kam nach einiger Zeit, in der unter anderem spontan Einsätze anfielen, aber auch tagelange Einsätze z.B. im Rahmen der Bekämpfung der Schweinegrippe dabei waren. Also wurde die Einsatzbereitschaft der Einheit beim Kreis abgemeldet und das Fahrzeug dem Kreis als "verfügbar" gemeldet. Somit kam der Dekon dann zu einer anderen Einheit die ihn vernünftig besetzen kann. Und sind wir mal ehrlich: Wenn wir unser Hab und Gut an jemand anderes abgeben, dieses zweckgerichtet machen und vorab viel Geld dafür ausgegeben haben - Dieser jemand erklärt sich bereit, die Verantwortung dafür zu übernehmen, das er mit meinem Hab und Gut vernünftig umgeht, entsprechend dem Zweck, den ich vorgegeben habe, er erklärt sich bereit dazu, das er meine Dinge so nutzt, das er mit der Handhabung vertraut ist, dann erwarte ich auch, das er es macht und nicht mein Eigentum für Dinge nutzt, die ich eigentlich nicht vorgesehen habe! Übrigens: Die Idee, die Dekon Klamotten auf einem Anhänger zu verlasten halte ich nicht nur für unglücklich, sondern auch für unverschämt. Wenn ich ein Fahrzeug zur Ölschadenbekämpfung am Wasser brauche, muss ich es mir besorgen und nicht mal eben ein anderes dafür zweckentfremden. Denn bei der Dekon Ausstattung vom Bund (zumindest bei der, die wir hier hatten, 1. Generation neue Dekon P auf MAN) war es so, das die Geräte an einem festen Platz stehen mussten (insbesondere der Warmwasserbereiter) da ansonsten die Verbindungsschläuche nicht mehr passten. Dann den Warmwasserbereiter stationär im Anhänger zu betreiben........ Mit dieser Lösung nutze ich fremdes Eigentum dauerhaft zweckentfremdet zu meinem eigenen Vorteil. Wie jeder persönlich darüber denken würde, wenn es ihn selbst betrifft kann sich ein jeder selbst ausmalen. Aber dei Dekon Einheiten, LF-Kats, SW,.....da ist das schnurzpiepegal, das sind ja Dinge, die keinem persönlich gehören, sondern nur dem Bund......... Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | ||||
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