Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | ESP Pflicht ab 01.11.2014 und EU5 | 35 Beiträge |
Autor | Stef8an 8R., Goslar / NDS | 776784 |
Datum | 08.11.2013 08:54 MSG-Nr: [ 776784 ] | 13446 x gelesen |
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Ich habe bisher keine klare Regelung gefunden.
Nehmen wir mal an, wir bestellen ein HLF 10, nach erfolgreicher Ausschreibung, Ende Januar 2014 mit einem Atego in EU5 ohne ESP. Das Fahrgestell wird z.B. im Mai 2014 (also vor dem 01.11.2014) an den Aufbauhersteller geliefert und dort aufgebaut und im Dezember 2014 an die Feuerwehr ausgeliefert. Ist zu diesem Zeitpunkt dann das Fahrzeug aufgrund des fehlenden ESP zulassungsfähig?
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