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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfähigkeit nach Unfall | 5 Beiträge | ||
Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 776801 | ||
Datum | 08.11.2013 13:48 MSG-Nr: [ 776801 ] | 2871 x gelesen | ||
Hallo Anton Bei diesem Fall ist sehr wahrscheinlich das Beste die Unfallkasse direkt mit ins Boot zu holen. Prinzipiell sehe ich keine Grund der gegen eine Diensttauglichkeit spricht. Aber es ist ganz entscheidend was geschieht wenn der Fall eines DU eintritt. Können dann im schlimmsten Fall Leistungen aufgrund dieser "Vorerkrankung" abgelehnt werden oder nicht. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | ||||
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