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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Handliche Motorsäge - besondere Voraussetzungen/Einschränkungen | 17 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8H., Lage / NRW | 776914 | ||
Datum | 10.11.2013 11:57 MSG-Nr: [ 776914 ] | 5223 x gelesen | ||
Aufgrund der Griffanordnung ist eine "Tophandle" zum normalen Entasten ebenso wie für das Ablängen ziemlich ungeeignet. Auch wenn die Dinger einmal als "Einhandsäge" beworben wurden war die einhändige Bedienung nie zulässig. Gewerbliche Anwender müssen auf die Bedienung dennoch besonders geschult werden. Aufgrund des erhöhten Gefahrenpotentials und der sehr wenigen sinnvollen Nutzungsmöglichkeiten wird seitens der Unfallkassen und in Fachkreisen immer wieder diskutiert ob diese Geräte überhaupt noch zulässig bleiben sollen.
Geändert von Volker H. [10.11.13 11:58] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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