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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
Thema Bewerbung bei FFW abgelehnt // Jahr 2013   67 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg776964
Datum11.11.2013 11:26      MSG-Nr: [ 776964 ]20193 x gelesen
Infos:
  • 11.11.13 Stellungnahme der Feuerwehr: "Zur Ablehnung einer Aufnahme in die FF Löcknitz
  • 09.11.13 Stellungnahme des abgelehnten Bewerbers
  • 08.11.13 Antrag abgelehnt: Warum will ihn die Feuerwehr nicht?

  • hallo,

    Es ist aus der Ferne schwer sich eine fundierte Meinung zu bilden.

    Aufgrund der Infos die im Netz frei verfügbar sind versuche ich mal meine persönliche Einschätzung hier zu posten:

    Es sind auf beiden Seiten Fehler gemacht worden:


    # Bewerber:

    Er ist mit der Tür ins Haus gefallen. Wie hier im Thread schon geschrieben wäre es klüger gewesen sich zunächst mit (konstruktiver) Kritik zurückzuhalten.

    Ob er in seinen Reaktionen auf die Ablehnung weitere "Fehler" gemacht hat kann ich nicht beurteilen.


    # Feuerwehr:

    Auch wenn ein Bewerber sich, sagen wir mal "dumm" anstellt sollte man die ihm die Chance geben sich persönlich vorzustellen. Das gehört meiner Ansicht nach zum fairen Umgang miteinander.

    Dazu kommt das so eine Ablehnung ein Verwaltungsakt ist der im Zweifel vor Gericht überprüft werden kann. Gerade da muss man schauen das man als Feuerwehr die Entscheidung rechtlich sauber und fundiert fällt.

    Eine Ablehnung ohne persönliche Anhörung steht meiner Ansicht nach rechtlich auf wackeligen Füssen.

    In der Stellungnahme "Zur Ablehnung einer Aufnahme in die FF Löcknitz." auf der Webseite der Feuerwehr steht u.A.:

    Zum Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Antragstellers, kann an dieser Stelle und in der Presse, keine weiteren Details zur Angelegenheit dargestellt werden.

    Jede Antragstellung wird durch uns genau geprüft. Hier sind nicht nur die mittlerweile hohen Kosten der Einkleidung zu bedenken, nein, die Feuerwehr hat einen besonderen Stellenwert in unserer Gesellschaft. Wir kommen mit unserer Technik in jedes Haus, sogar ohne das man hier Spuren eines gewaltsamen Eindringens erkennen kann, wir besitzen Schlüssel für verschiedene Einrichtungen, gehen in Wohnungen und Häusern alleine vor, sichern u.a. auch bei Unfällen die Wertgegenstände von Verunfallten.

    Hier wird meiner Ansicht nach was angedeutet. Egal ob diese Andeutung begründet ist oder nicht. DAS gehört nicht in die Öffentichkeit.

    Die Feuerwehr kann sehr wohl einen solchen Sachverhalt öffentlich darstellen. Gerade wenn das Thema schon in der Presse bzw. im Netz kursiert ist das ev. sogar erforderlich. Aber da muss man äußeste Zurückhaltung üben.

    Der erste Satz mit dem Hinweis auf das Persönlichkeitsrecht hätte da voll ausgereicht. Der zweite Teil deutet einen möglichen Grund für die Ablehnung an.

    Das Kind ist jetzt aber leider in de Brunnen gefallen :-(

    Ein Weg aus der Sache wenigsten einigermassen sauber rauszukommen wäre jetzt ein Treffen zwischen der Feuerwehr und dem Bewerber bei dem die Punkte intern (!) auf den Tisch kommen und die Feuerwehr dem Bewerber ausführlich die Entscheidung erklärt. Oder vielleicht sogar die Entscheidung korrigiert.

    Das i-Tüpfelchen wäre dann eine gemeinsame Erklärung in der betont wird daß die Missverständnisse ausgeräumt sind und der Bewerber nun doch aufgenommen oder im gegenseitigen Einvernehmen nicht in die Feuerwehr eintritt.

    Da müssen dann beide Seiten über Ihre Schatten springen.

    ...


    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    Geändert von Jürgen M. [11.11.13 11:27] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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