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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaBewerbung bei FFW abgelehnt // Jahr 201367 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen776982
Datum12.11.2013 00:26      MSG-Nr: [ 776982 ]18314 x gelesen
Infos:
  • 11.11.13 Stellungnahme der Feuerwehr: "Zur Ablehnung einer Aufnahme in die FF Löcknitz
  • 09.11.13 Stellungnahme des abgelehnten Bewerbers
  • 08.11.13 Antrag abgelehnt: Warum will ihn die Feuerwehr nicht?

  • Moin

    Geschrieben von Steffen W.Das wage ich zu bezweifeln, daß es sich hierbei um einen Verwaltungsakt handelt. Doch, ist es. Du stellst einen Antrag auf Aufnahme, der wird abgelehnt oder ihm wird entsprochen - beides ist ein Verwaltungsakt.

    Geschrieben von Steffen W.Wo steht denn im Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, daß man ein Recht hat in die Feuerwehr einzutreten?Nirgends, und das wird auch in der Regel so nicht sein. Die Entscheidung über die Nichtaufnahme muss nur rechtsfehlerfrei zu Stande gekommen sein. Und weil die Aufnahme wohl Ermessensentscheidung sein dürfte, dürfen da u.a. keine sachfremden Erwägungen eingeflossen sein.

    Geschrieben von Steffen W.Dann kommt noch hinzu, daß "die Feuerwehr" den Verwaltungsakt der Verpflichtung schonmal gar nicht vornehmen kann, dieser erfolgt durch die Gemeinde. Im Zweifelsfall entscheidet also der zuständige Sachbearbeiter oder in letzter Instanz auf dieser Ebene der jeweilige Chef der Verwaltung des Trägers der Feuerwehr.Richtig "die Feuerwehr" oder "der Feuerwehrchef" kann nur dann für die Gemeinde bestimmte Dinge entscheiden, wenn ihm diese Befugnis vorab durch Satzung o.ä. übertragen wurde.
    Das gilt aber auch für die Aufnahme, da "die Feuerwehr" das Dienstverhältnis überhaupt nicht begründen kann - eben weil es ein Verwaltungsakt ist.

    Gruß
    Sebastian

    --
    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel)

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