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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bewerbung bei FFW abgelehnt // Jahr 2013 | 67 Beiträge | ||
Autor | Manf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü | 777012 | ||
Datum | 12.11.2013 12:39 MSG-Nr: [ 777012 ] | 17842 x gelesen | ||
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Nur ist die Frage ob es sich hier um eine kommunale Satzung handelt, wird ja nicht vom Hauptorgan Stadt- oder Gemeinderat erlassen? Nochmals: (1) Freiwillige Feuerwehren sind gemeindliche Einrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie gliedern sich in Gemeindefeuerwehren sowie in Ortsfeuerwehren, die in Gemeindeteilen aufgestellt werden können und dann zusammen die Gemeindefeuerwehr bilden. andererseit können sie Satzungen verabschieden: (2) Die Freiwilligen Feuerwehren geben sich eine Satzung, in der sie die Rechte und Pflichten der Mitglieder regeln. Agieren da die Feuerwehren völlig unkontrolliert durch die zuständige Gemeinde/Stadt? Die Frage hatte ich ja bereits gestellt, fundierte Antworten bis jetzt - Fehlanzeige. Manfred | ||||
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