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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaBewerbung bei FFW abgelehnt // Jahr 201367 Beiträge
AutorMarc8o I8., Mülheim-Kärlich / Rheinland-Pfalz777026
Datum12.11.2013 17:54      MSG-Nr: [ 777026 ]17818 x gelesen
Infos:
  • 11.11.13 Stellungnahme der Feuerwehr: "Zur Ablehnung einer Aufnahme in die FF Löcknitz
  • 09.11.13 Stellungnahme des abgelehnten Bewerbers
  • 08.11.13 Antrag abgelehnt: Warum will ihn die Feuerwehr nicht?

  • Hallo Steffen,

    die Ablehnung des Aufnahmeantrages ist eine behördliche Handlung zur Regelung eines Einzelfalles in einem öffentlich-rechtlichen Subordinationsverhältnis.

    Sprich, es handelt sich um einen Verwaltungsakt.

    Man kann das auch über die Kehrseitentheorie klären.
    Denn wenn die Zulassung, sprich die Verpflichtung als positive Seite einen Verwaltungsakt darstellt, dann handelt es sich auch bei der negativen, also der Absage oder Zurückweisung um einen Verwaltungsakt.

    Die Angelegenheit wäre also aus dem Verwaltungsrechtsweg justiziabel.

    Für Baden-Würtemberg ist das ganze hier auf Seite 3 sehr anschaulich geschildert.

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    Geändert von Marco I. [12.11.13 17:58] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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