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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bewerbung bei FFW abgelehnt // Jahr 2013 | 67 Beiträge | ||
Autor | Marc8o I8., Mülheim-Kärlich / Rheinland-Pfalz | 777026 | ||
Datum | 12.11.2013 17:54 MSG-Nr: [ 777026 ] | 17818 x gelesen | ||
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Hallo Steffen, die Ablehnung des Aufnahmeantrages ist eine behördliche Handlung zur Regelung eines Einzelfalles in einem öffentlich-rechtlichen Subordinationsverhältnis. Sprich, es handelt sich um einen Verwaltungsakt. Man kann das auch über die Kehrseitentheorie klären. Denn wenn die Zulassung, sprich die Verpflichtung als positive Seite einen Verwaltungsakt darstellt, dann handelt es sich auch bei der negativen, also der Absage oder Zurückweisung um einen Verwaltungsakt. Die Angelegenheit wäre also aus dem Verwaltungsrechtsweg justiziabel. Für Baden-Würtemberg ist das ganze hier auf Seite 3 sehr anschaulich geschildert. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Marco I. [12.11.13 17:58] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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