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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bewerbung bei FFW abgelehnt // Jahr 2013 | 67 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 777028 | ||
Datum | 12.11.2013 18:14 MSG-Nr: [ 777028 ] | 17615 x gelesen | ||
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Geschrieben von Marco I. Die Angelegenheit wäre also aus dem Verwaltungsrechtsweg justiziabel.Das wäre sie auch ohne vorherigen VA (= Leistungsklage), und wie bereits dargelegt, halte ich die Ablehnung "nur" des Probejahres durch den Vorstand eben nicht für einen solchen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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