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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaBewerbung bei FFW abgelehnt // Jahr 201367 Beiträge
AutorMarc8o I8., Mülheim-Kärlich / Rheinland-Pfalz777030
Datum12.11.2013 18:36      MSG-Nr: [ 777030 ]17657 x gelesen
Infos:
  • 11.11.13 Stellungnahme der Feuerwehr: "Zur Ablehnung einer Aufnahme in die FF Löcknitz
  • 09.11.13 Stellungnahme des abgelehnten Bewerbers
  • 08.11.13 Antrag abgelehnt: Warum will ihn die Feuerwehr nicht?

  • Da bin ich nicht bei dir.

    Ich sehe hier sehr wohl einen VA (sprich Verpflichtungsklage), da insoweit doch auch die Zulassung zum Probejahr einen solchen darstellt.

    Hier wird doch gerade über die Zulassung zur öffentlichen Einrichtung (auf Probe) entschieden.
    Der Inhalt ist also die Zulassung unter zeitlicher Befristung.

    Wie gesagt, die Rechtslage in MV ist gewöhnungsbedürftig und nicht ganz eindeutig. Für uns RLP´ler ist die Übertragung der Kompetenzen auf Vorstände doch sehr befremdlich.

    Ich sehe hier aber auch nicht zwangsläufig eine Regelungslücke in der Satzung.

    Der Vorstand entscheidet allgemein über die Aufnahme in das Probejahr. Insofern besteht hier die erste Stufe zur Aufnahme. Wer bereits hier auf Grundlage der Entscheidung des Vorstandes nicht zugelassen wird, gelangt nicht ins Probejahr und unterliegt keiner Abstimmung der Gesamtwehr als zweiter Stufe zur Aufnahme.

    Die Möglichkeit des Vorstandes zur ersten Entscheidung ohne Abstimmung der Mitglieder ist eine Vorstufe, die nicht zwangsläufig regelungswidrig ist, da insoweit die Mitglieder im Rahmen ihres Satzungsrechtes die Kompetenz zur Erstentscheidung ohne weitere Anhörung der Mitglieder auf den Vorstand übertragen haben.

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