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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaBewerbung bei FFW abgelehnt // Jahr 201367 Beiträge
AutorPete8r W8., Kerpen / NRW777063
Datum13.11.2013 15:07      MSG-Nr: [ 777063 ]17530 x gelesen
Infos:
  • 11.11.13 Stellungnahme der Feuerwehr: "Zur Ablehnung einer Aufnahme in die FF Löcknitz
  • 09.11.13 Stellungnahme des abgelehnten Bewerbers
  • 08.11.13 Antrag abgelehnt: Warum will ihn die Feuerwehr nicht?

  • Allen preussischen Traditionen zum trotz sind die Feuerwehren in allen Bundesländern Einrichtungen der Gemeinde per Landesrecht.

    Selbst wenn es in einigen Bundesländern den Gemeinden möglich ist, noch eigene Feuerwehrsatzungensatzungen im Ortsrecht zu erlassen, bleibt das ganze doch eine Sache des Verwaltungsrechts und das VwVG des jeweiligen Bundeslandes findet volle Anwendung.

    Wie auch immer das Aufnahmeprocedere also auch vor Ort gestaltet ist: Eine Aufnahme, Ablehnung eines Aufnahmeantrages ist ein Verwaltungsakt der Gemeinde und in vollem Umfang verwaltungsgerichtlich auf seine Fehlerfreiheit überprüfbar. Bei Ausschlaussverfahren gilt dies natürlich auch.

    Die Feuerwehr ist eben genau kein elitärer Verein, sondern eine öffentliche Einrichtung.
    Ob hier die subjektive determination eines Wehrführers oder einer Gruppe (sogar einer ganzen Mitgliederversammlung) geeignet ist, einen rechtsicheren und sachlich begründbaren Grund für eine Ablehnung zu schaffen halte ich für sehr dünnes Eis...

    Ob ein solches Gerichtsverfahren für einen Bewerber letztendlich zielführend ist (Aufnahme in eine Feuerwehr und kameradschaftliches miteinander) ist natürlich zweifelhaft.

    Trotzdem muss ich zustimmen:

    eine Verwaltungsgerichtliche Prüfung würde die Gemeinde im geschilderten FAll in in einen erheblichen Begründungsnotstand bringen.

    Man kann daher oft nicht anders als jeden Bewerber erstmal auf zu nehmen !!!!

    Ich wäre nach der bekannten Sachlage evtl. auch nicht erfreut gewesen ein solches Mitglied zu bekommen, hätte es aber zunächst hinnehmen müssen.... in einer funktionierenden Wehr regelt den Rest das Miteinander... entweder der Bewerber erfüllt nicht seine Pflichten und wird wieder entlassen (per formellem, überprüfbarem Ausschlussverfahren) oder er merkt selbst das er nicht glücklich ist und tritt wieder aus.

    Halte ich für den regelmässig besseren, rechtliche einwandfreien Weg.

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