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ThemaZusatzfunktion Sanitätshelfer, war: Im Krankenhaus verstorben: ...   21 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP777598
Datum21.11.2013 21:35      MSG-Nr: [ 777598 ]2629 x gelesen

Geschrieben von Linus D.Ich fände es sowieso sinnvoll, in die "Standard-Gruppe" einen "Sanitätshelfer" einzuplanen. Der Melder böte sich dafür an, ist er ja ohnehin gerne mal für die Patientenbetreuung vorgesehen.Ein vermutlich größerer Teil der Feuerwehren wird dann praxisbezogen ganz einfach fragen:
Welche Standard-Gruppe, welcher Melder?
Klar, in irgendwelchen Konzepten und Ausbildungsplänen könnte man ihn einführen...

Und wenn wir dann planmäßig vom reinen Eigenschutz auch gleich zur Patientenbetreuung und -erstversorgung übergehen, erkenne ich zwar die grundsätzliche Aufgabe "Retten" auch bei der Feuerwehr unbestritten an, erinnere mich aber dann doch mal
- an zig Meinungen und Beiträge hier und an anderer Stelle, dass "wir" unsere diversen anderen Aufgaben i.d.R. schon mit Verbesserungspotential wahrnehmen, und
- daran, dass es Organisationen und Strukturen im Haupt- und Ehrenamt gibt, die sich eigentlich genau das als Hauptaufgabe auf die Fahnen geschrieben haben. Klar, die bauen auch ab, und wer solls dann noch machen, wenn nicht die FW, wobei dort Verfügbarkeit, Personal etc. eigentlich ja auch hier und da Probleme machen...
Ich denke das sollte man nicht ausblenden, wenn man über den Ausbau der Aufgabe "Retten" nachdenkt. Ich sehe solche Überlegungen (oder gleich solche Gruppen) eher kritisch.
Geschrieben von Linus D.Ersthelfer ja, ist ja auch Bestandteil vom TM 1. Muss (müsste) halt nur aufgefrischt werden......wird es vielerorts auch. Klar kommen dann an der Stelle gleich wieder die Hinweise, dass es mancherorts eben nicht ausreichend geschieht, aber würde eine Ausweitung der Ausbildungsinhalte diese Wehren dann in ihren Fähigkeiten plötzlich aufwerten?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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