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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaPlanung der Nutzungsdauer von Löschfahrzeugen (SB)12 Beiträge
AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz777872
Datum26.11.2013 12:18      MSG-Nr: [ 777872 ]3153 x gelesen

Geschrieben von Matthias G.Es ist klar, daß so eine Revision seltenst von einer Feuerwehr in Eigenregie vorgenommen werden kann und darf, vor Allem weil veränderte Beladungen mit entsprechenden Planungen unterlegt sein müssen, um später noch den sicheren Betriebszustand gewährleisten zu können. Aber all das ist für diese Diskussion einmal zurückzustellen.

Da ich das für eine extrem weltfremde Annahme halte, torpedierst du damit die ganze Diskussion. Mir sind zig "Umbauten / Beladungsänderungen" an Feuerwehrfahrzeugen bekannt, die durch die Wehren selbst durchgeführt wurden. Das dürfte auch der Normalfall sein, Umbauten durch Fachfirmen dagegen der Sonderfall.

Oder von welchen Umbauten gehst du aus? Mir fallen da spontan ein:

- Nutzung von Tragekörben statt 2-Mann-Haspeln.

- Nutzung von TS-Schlitten zum flexiblen Tausch von Beladungsmodulen auf Fahrzeugen, die mit einer solchen Aufnahme ausgerüstet sind.

- Umbau von Schubladen, Halterungen, Schlauchfächern,...

- Verwendung von Schnellangriffsverteilern und Schnellangriffsleitungen in "improvisierten" Fächern.

- Selbst der Einbau von PA-Geräten im Mannschaftsraum kann zumindest teilweise in Eigenregie erfolgen, wenn es danach vom TÜV abgenommen wird.

Also was stellst du dir so vor, was im Rahmen einer "10-Jahres-Revision" vorgenommen werden sollte und nicht sukszessive seitens einer engagierten Wehr selbst erfolgen kann? Und vor allem nicht als "große Revision" sondern im Rahmen einer beständigen Nachrüstung.

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