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RubrikEinsatz zurück
ThemaVerkehrssicherungsanhänger58 Beiträge
AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen777911
Datum26.11.2013 16:51      MSG-Nr: [ 777911 ]10989 x gelesen

...dafür ist das X nicht da...

Das X wird verwendet, wenn der VSA auf dem Seitenstreifen steht, weil der Standstreifen gesperrt ist. Also eigentlich gibt es keine Behinderung ( Spiegelberührung oder Luftzug mal vernachlässigt).

Steht der VSA auf einer regulären Fahrspur und diese ist von anderen Verkehrsteilnehmern nicht mehr zu benutzen, wird der weisende Richtungspfeil verwendet.

600 m davor wäre was für einen Vorwarner, aber auch der zeigt Richtungen an.

Wenn man sich so an den der Befugnis einen blauer Pfeil zu drehen aufhängt, könnte man sich quasi von der Behörde eine Dauererlaubnis geben lassen....

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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