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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Kompetenzen überschritten: BRK entlässt Rettungsassistenten | 13 Beiträge | ||
Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 777983 | ||
Datum | 27.11.2013 16:43 MSG-Nr: [ 777983 ] | 3342 x gelesen | ||
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Geschrieben von Martin D. Ist die Auswahl der üblich genutzten Medikamente in der Notfallrettung Bestandteil der Ausbildung zum Rettungsassistenten? Definitiv. Ein guter Rettungsassistent muss seine Medikamente kennen, d.h. wenn z.B. ein ortsfremder Arzt Erste Hilfe (mit)leistet und z.B. ein Mittel zur Blutdrucksenkung will, dann muss der Assistent wissen, welche Mittel er auf dem Auto hat. Eine Prüfung wirst Du z.B. sonst nicht bestehen. Geschrieben von Martin D. Wenn, wie in dem Text aufgeführt, eine Empfehlung zur Nutzung des Medikaments durch Laien existiert und die die Rettungsassitenten dieses nicht tun, eine strafrechtliche Verfolgung möglich (Unterlassene Hilfeleistung etc.) Gute Frage. Garantenpflicht gilt auf jeden Fall für den Arzt. Ob man allerdings den Nicht-Arzt zur Gabe von Medizin verpflichten kann ... hätte ich meine Zweifel. Ehrlich gesagt sind Krampfanfälle ja auch allermeist selbst-limitierend. D.h. wenn jeglicher Sauerstoff verbraucht ist, lässt das Krampfen nach. Den Blut pH und den Sauerstoff/CO2 Gehalt sollte man gerade nach dem Krampf nicht testen. Da fängst Du sonst direkt mit einer Reanimation an - nur nach den Werten gehend ;-) (Bin Meister der Laborausdrucke Messwertfarbe Rot-Rot-Rot-Rot...) Vor Krampfanfällen fürchte ich mich nicht so - die Ursache und Folge ist entscheidend. (Angeborene Epilepsie, Hirnerkrankung, Hirnblutung, Schlaganfall, Tumor, Sepsis, Meningitis, Enzephalitis ... Verletzungen durch Sturz unter dem Krampf wie Genickbruch, Schenkelhalsbruch, Hirnblutung....) So, noch eine kleine kompetentere Antwort. Übrigens vergessen viele Notärzte, dass Rettungsdienst auch ohne Notärzte funktioniert. Jedoch nicht ohne die Rettungsassistenten und -Sanitäter und Notfallsanitäter. | ||||
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