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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehrzufahrt26 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW778553
Datum07.12.2013 18:56      MSG-Nr: [ 778553 ]7053 x gelesen
Infos:
  • 09.12.13 Erklärung Halte- und Parkverbot bei Wikipedia

  • Hallo!

    Rein amtlich gesehen braucht es kein Zusatzzeichen zum Halteverbot. Beide Vorschläge für das Zusatzzeichen sind im Verkehrszeichenkatalog nicht enthalten, würden also kein amtliche- sondern lediglich eine erklärende Bedeutung haben. Ich würde es auch noch einfacher machen: "FEUERWEHRAUSFAHRT"

    Letztlich muss es aber ohnehin die Behörde entscheiden, die die Schilder auch anordnet.

    Spannender als die Beschilderung der eigentlich Ausfahrt ist eine rechtsichere Beschilderung der für Einsatzkräfte frei zu haltenden Parkplätze...

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