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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrzufahrt | 26 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 778573 | ||
Datum | 08.12.2013 13:27 MSG-Nr: [ 778573 ] | 6411 x gelesen | ||
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Geschrieben von Andreas E. Mann soll es nicht glauben, aber selbst wenn am Feuerwehrhaus in großen Buchstaben FEUERWEHR dran steht, werden die Tore immer wieder zugeparkt. Egal was Du für Schilder aufhängst. Solche Halteverbote wirken nur, wenn sie durchgesetzt werden. d.h. wenn man Verstöße konsequent anzeigt und ahndet a) Täglich mehrfach Streife durch das Ordnungsamt insb. zu kritischen Zeiten d.h. auch abends/ nachts b) Wenn Fahrer vor Ort erreichbar (da z.B. Eltern die Kinder in Kindergarten/ Schule abgeben "nur" Ticket. c) Wenn Fahrer nicht erreichbar unverzüglich Standortveränderung durch Abschleppunternehmen d) Wenn Ordnungsamt nicht erreichbar, dann muss die Feuerwehr ggf. über die Polizei die o.g. Maßnahmen selbst einleiten (dürfen) Und ganz wichtig. Dazu bedarf es Kommunalpolitiker (insb. Bürgermeister) und Beamte auf dem Rathaus, die Rückgrat und Arsch in der Hose haben, um die ganzen Meckerer die das dann als Behördenwillkür und Bürgerfeindlichkeit bezeichnen einfach zu ignorieren und das konsequent weiter durchzuziehen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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