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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehrzufahrt26 Beiträge
AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz778607
Datum08.12.2013 21:49      MSG-Nr: [ 778607 ]5801 x gelesen
Infos:
  • 09.12.13 Erklärung Halte- und Parkverbot bei Wikipedia

  • Geschrieben von Christian F.1. wenn die quer am Straßenrand vor der Ausfahrt parken, dann Polizei.

    Dazu habe ich schon die Aussage der Polizei erlebt: "Geht uns nix an... warum haben sie uns überhaupt angerufen?" Obwohl eine Ausfahrt in eine der beiden möglichen Fahrtrichtung durch einen Falschparker im absoluten Halteverbot nicht mehr möglich war, wurden die Beamten nicht tätig. Die Polizei dein "Freund und Helfer", daß je nach Ausrückerichtung dann ein Umweg inklusive Engstelle und massivem Zeitverlust im Minutenbereich aufgetreten wäre hat auch nicht als Argument gezogen.


    Geschrieben von Christian F.2. Wenn auf dem Privatgrund der Gemeinde vor dem Feuerwehrhaus, dann Auftrag der Gemeinde an den Abschlepper durch die Feuerwehr als von der Gemeinde dazu bevollmächtigte Stelle.

    Das macht wohl leider fast keine Verwaltung mit.

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