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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrzufahrt | 26 Beiträge | ||
Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 778617 | ||
Datum | 09.12.2013 07:42 MSG-Nr: [ 778617 ] | 5525 x gelesen | ||
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Hallo zusammen! Geschrieben von Steffen W. Dazu habe ich schon die Aussage der Polizei erlebt: "Geht uns nix an... warum haben sie uns überhaupt angerufen?" Obwohl eine Ausfahrt in eine der beiden möglichen Fahrtrichtung durch einen Falschparker im absoluten Halteverbot nicht mehr möglich war, wurden die Beamten nicht tätig. Die Polizei dein "Freund und Helfer", daß je nach Ausrückerichtung dann ein Umweg inklusive Engstelle und massivem Zeitverlust im Minutenbereich aufgetreten wäre hat auch nicht als Argument gezogen. Verhalten kenne ich so auch. Allerdings hatte ich bei den Beamten eher das Gefühl keinen Bock auf die Schreibarbeit zu haben. Das beste war dann, dass nicht mal eine mündliche Verwarnung gegen die zwischenzeitlich aufgetauchten Fahrer der blockierenden Fahrzeuge ausgesprochen wurde. Gruß Patrick Das war meine Meinung | ||||
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