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RubrikSonstiges zurück
ThemaKoalitionsvertrag29 Beiträge
AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen778926
Datum16.12.2013 10:21      MSG-Nr: [ 778926 ]6077 x gelesen

Hallo,

geschrieben von Volker L.:
Ja, das ist das Standard-Abwimmelverfahren. Sich für nicht zuständig erklären (weil Feuerwehr formell ja Landesrecht ist). Doch in jedem Bundesland bestehen die gleichen Probleme - also wäre es an der Zeit, dass der Bund sich übergeordnet des Themas annimmt und die Länder diesbezüglich unterstützt.
Nein, andersherum: Der Bund kann sich nicht einfach "für zuständig erklären" oder sich mal eben "Problemen annehmen" (und, am Rande, bestehen auch nicht in jedem Bundesland die gleichen Probleme - Hamburg oder Berlin vs. Bayern, NRW oder Niedersachsen). Dazu vielleicht mal das Grundgesetz lesen, z.B. die Artikel 20 - 37 "Der Bund und die Länder" und 70 - 82 "Die Gesetzgebung des Bundes".


Aber mit Anfragen wenden sich manche Politiker mit jedem belanglosen Kleinscheiß an die Regierung
Ja? Anfragen zu Feuerwehrbedarfsplänen von Kommune X z.B. wären mir nicht mal auf Länderebene bekannt. Weil sie da einfach nicht hingehören.


Gruß

Daniel

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